PBefG-Novelle: Vermittlungsverfahren?
 

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PBefG-Novelle: Vermittlungsverfahren?

Dienstag, 20.12.2011

Die Verkehrsverbände VDV und bdo begrüßen den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens, die gestrige Stellungnahme der Bundesregierung bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) haben die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts begrüßt, das im August des Jahres eröffnete Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an die Europäische Verordnung 1370/2007 weiterzuführen. Im September hatte der Bundesrat den Vorschlägen der Bundesregierung mit einem in wesentlichen Punkten abweichenden Alternativkonzept eine klare Absage erteilt. Mit dem aktuellen Beschluss im Bundeskabinett wird die Einschaltung des Vermittlungsverfahrens immer wahrscheinlicher.  „Ein Kompromiss kann jetzt nur noch  zwischen Bundestag und Bundesrat gefunden werden. Hierzu müssen allerdings alle zerstrittenen Fraktionen aufeinander zugehen“, betont bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Wie ein Kompromiss aussehen kann, haben VDV und bdo mit ihren gemeinsamen Positionen gezeigt. Beide Hauptgeschäftsführer appellieren an die Verkehrspolitiker im Bund und in den Ländern, jetzt endlich auf der Basis der Verbändevorschläge aufeinander zuzugehen, um ein Scheitern der Gesetzesnovelle oder ein langwieriges Verfahren im Vermittlungsausschuss zu vermeiden. Das Gesetz benötigt für sein Zustandekommen die Zustimmung der Mehrheit von Bundestag und Bundesrat.

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