
Die Europäische Kommission hat ihren neuen Vorschlag für eine überarbeitete Pauschalreiserichtlinie angenommen. Darin sind wesentliche Änderungen entalten, wie der RDA in einer ersten Stellungnahme berichtet:
Neu ist insoweit, dass mehr Reiseformen als bisher vom Pauschalreiserecht erfasst werden: So sollen z.B. die so genannten Durchklick-Angebote (Bausteinreisen) von der Richtlinie umfasst sein, wenn sie in einem Buchungsvorgang von einer Vertriebsstelle aus gebucht werden oder aber zu einem Gesamtpreis angeboten oder berechnet werden.
Damit soll den neuen Möglichkeiten der Reisebuchungen über das Internet Rechnung getragen werden. Geschäftsreisen sind von dem Vorschlag der Kommission dagegen ausdrücklich ausgenommen.
Die Möglichkeit der Beschränkung des Angebots auf eine Mindestteilnehmerzahl, hat die Kommission beibehalten und damit der diesbezüglichen Forderung des RDA entsprochen, was der Bustouristik-Verband ausdrücklich begrüßt.
Auch wird die Möglichkeit der Preiserhöhung beibehalten, wofür sich der RDA ebenfalls bei der Kommission eingesetzt hatte, dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und beschränkt auf 10% des Reisepreises.
Im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren der EU-Gremien wird der RDA selbstverständlich am Ball bleiben und sich weiterhin intensiv für die Durchsetzung der Interessen seiner Reiseveranstalter-Mitglieder einsetzen.
Den Entwurf der neuen Pauschalreiserichtlinie und die dazu von der Kommission herausgegebene Information finden Mitglieder auf der RDA-Homepage in dem Bereich „Politik“.
Nach rechtlicher Überprüfung des umfangreichen Richtlinienvorschlags durch die Rechtsberater des RDA, RA Prof. Dr. Bartl und RAin Bech-Schröder, die das EU-Gesetzgebungsverfahren auch bereits seither, unterstützt durch Sandra van de Walle, Leiterin RDA-Repräsentanz in Brüssel, begleitet haben, werden wir die Mitglieder zeitnah über die Einzelheiten unterrichten.