BDO Steuergerechtigkeit für Busse Wachsende Chancen durch Emissionshandel
 

VERLAG EUROBUS GMBH

BDO
Steuergerechtigkeit für Busse

Wachsende Chancen durch Emissionshandel

Dienstag, 17.07.2007

Berlin. In einer Pressekonferenz, die der bdo gemeinsam mit dem Europaabgeordneten Dr. Liese (CDU) in Berlin durchführte, hat der bdo erneut die besondere Umweltfreundlichkeit und die Notwendigkeit einer steuerlichen Entlastung des Reisebusses herausgestellt. Der bdo hob hervor, dass er die Vorschläge des Umweltausschusses des Europäischen Parlamentes und dessen Berichterstatter, Dr. Liese nachhaltig unterstützt, den besonders umweltfreundlichen Reisebusverkehr steuerlich zu entlasten. Dr. Liese führte aus: „Der Luftverkehr muss angemessen an den Bemühungen zum Klimaschutz beteiligt werden. Umweltfreundliche Verkehrsträger, insbesondere die mittelständischen Busunternehmen müssen von Steuern und Abgaben entlastet werden.“ Dr. Liese machte deutlich, dass es widersinnig sei, dass umweltfreundliche Verkehrsträger wie Bus und Bahn nicht nur mit Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer belastet sind, sondern auch Ökosteuer bezahlen und mit anderen Steuern und Abgaben konfrontiert sind. Hingegen sei das klimaschädlichste Verkehrsmittel, das Flugzeug, bisher von so gut wie allen Verpflichtungen ausgeschlossen. Dr. Liese schlägt vor, den Luftverkehr in den Emissionshandel einzubeziehen und die daraus resultierenden neuen Staatseinnahmen dazu zu verwenden, Steuerentlastungen beim Reisebus durchzuführen. Er machte jedoch zugleich deutlich, dass diese Vorschläge im Europäischen Parlament selbst noch umstritten sind und dass hier seitens der Verbände Unterstützung notwendig bleibt. Unumstritten ist offensichtlich die Zielsetzung, bereits zum 01.01.2010 den Luftverkehr in den Emissionshandel einzubeziehen, und zwar sämtliche Verkehre, die von europäischen Flughäfen aus die Grenze überschreiten – auch interkontinental durchgeführt werden. Die Chancen, eine solche Regelung durchzusetzen, bemisst Dr. Liese als gut, da für eine solche Regelung das Einstimmigkeitsprinzip der EU im Finanzministerrat nicht gelte und auch das Argument der Luftverkehrswirtschaft, man könne keine isolierte Steuerregelung für Deutschland oder für europäische Länder schaffen, ausgehebelt wird.

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