„Offener Brief an Europa-Abgeordnete praxisfremd“
 

VERLAG EUROBUS GMBH

„Offener Brief an Europa-Abgeordnete praxisfremd“

Dienstag, 08.04.2008

Der offene Brief der Organisation mobifair zur 12-Tage-Regelung an deutsche EU-Abgeordnete zeigt nach Auffasung des bdo, dass mobifair weder über ausreichendes fachliches Wissen zu den EG-Sozialvorschriften verfügt, noch die Interessen der Reisebusfahrer vertritt. Eine andere Analyse lässt das Schreiben nicht zu, so der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). „Jede Interessenvertretung muss ihre Daseinsberechtigung unter Beweis stellen. Allerdings gilt dabei immer der Grundsatz der Seriosität. Bei mobifair scheint dies anders zu sein. Der vorliegende Brief stellt unwahre Behauptungen auf und entspricht mitunter nicht den Tatsachen“, so bdo-Hauptgeschäftsführer Gunther Mörl. Allein zu behaupten, der Wegfall der 12-Tage-Regelung führe zu verbesserten Sozialbedingungen für das Fahrpersonal und zu einer erhöhten Sicherheit sei schlichtweg falsch. Allein über 20.000 europäische Busfahrer/innen haben mit ihrer Unterschrift demonstriert, dass sie von der Neuregelung nichts halten. In der Tat führen die novellierten Sozialvorschriften zu einem geringeren Einkommen, zu instabileren Beschäftigungsverhältnissen, zu einem unausgewogenen Verhältnis zwischen Freizeit und Dienstzeit und auch zur Unzufriedenheit am Arbeitsplatz. Die Behauptung, wonach schwere Busunfälle in den meisten Fällen auf Übermüdung zurück zu führen seien, „ist falsch und nicht nachvollziehbar“, so Mörl. Amtliche Unfallstatistiken dokumentieren, dass Übermüdung als Hauptursache für Busunfälle mit Todesfolge statistisch gegen Null tendiere. Zumal der Omnibus nachweislich seit vielen Jahren sicherstes Verkehrsmittel ist, noch vor Bahn, Flugzeug und Pkw. „Es stellt sich die Frage, für wen mobifair in der aktuellen Diskussion zur Wiedereinführung spricht. Die große Mehrheit der Beschäftigten im Reisebus-Sektor kann es jedenfalls nicht sein. Ebenso wenig sind es die Busunternehmen. Diese benötigen dringend die 12-Tage-Regelung im Wettbewerb der Verkehrsträger.“, so Mörl abschließend.

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