Ausweitung der 12-Tage-Regelung
 

EU-VERKEHRSAUSSCHUSS:

Ausweitung der 12-Tage-Regelung

Montag, 04.06.2018

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute der Ausweitung der 12-Tage-Regelung auf den nationalen Busreiseverkehr zugestimmt. Die Europa-Abgeordneten stimmten dafür, dass auch nationale Busreisen von einer Gesamtdauer von 12 Tagen mit einem Busfahrer wieder möglich werden, informiert Sandra van de Walle, RDA-Büro Brüssel (Foto).

Der RDA hatte sich intensiv dafür eingesetzt, den Abgeordneten zu erklären, welchen Wettbewerbsnachteil die derzeitig noch gültige Regelung für die Bustouristik bedeutet, wenn solche Reisen auf nur maximal 6 Tage im nationalen Reiseverkehr begrenzt sind und, dass es gesonderter Regelungen für die Bustouristik in Abgrenzung zum Güterverkehr bedarf.

„Die Lobby-Arbeit des RDA hat sich bei folgenden weiteren Punkten als erfolgreich erwiesen“, erläutert Sandra de Valle:

„Es soll zukünftig eine flexiblere Gestaltung der Pausenzeiten geben. Diese können nach dem abgestimmten Text maximal aufgesplittet werden in 3 Pausen à 15 min, wobei die erste Pause nach frühestens 45 Minuten Fahrtzeit genommen werden kann und insgesamt 45 Minuten Pause nach spätestens 4 1/2 Stunden Fahrtzeit genommen werden müssen.

Weiterhin soll für den Personenverkehr die Möglichkeit eingeräumt werden, zweimal pro Woche die maximale Lenkzeit um eine Stunde zu verlängern, wenn dadurch die allgemeine Straßenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Dies wird vor allem hilfreich, wenn durch unvorhergesehene Umstände das Erreichen des Endziels an diesem Tag in der regulären maximalen Lenkzeit nicht möglich ist.

Auch sollen Reisebusfahrer nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehr fallen, wenn diese während der Durchreise durch einen anderen Mitgliedstaat keine neuen Passagiere aufnehmen und keine Passagiere absetzen. Damit soll die klassische Busrundreise vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden.

Nun gilt es, sich dafür stark zu machen, dass diese Abstimmungsergebnisse auch vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden und, dass das Europäische Parlament anschließend in seinen Beratungen mit dem Verkehrsministerrat der Europäischen Union auf diesen Punkten besteht.“



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