Dänemark verschärft die Auslegung der EU-Vorschriften für Kabotagebeförderung mit Bussen. Wie bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard (Foto) informiert, ist ab sofort nur noch begrenzt Kabotage im Gelegenheitsverkehr möglich. Damit reagiert die Regierung auf zunehmende Problematik mit „Billig-Anbietern“ aus dem Ausland, die in Städten wie Kopenhagen Busse für einen längeren Zeitraum abstellen, um dann Flug- und/oder Kreuzfahrtpassagiere innerstaatlich durchzuführen, zu meist günstigeren Preisen als die lokalen Busunternehmen.
Die verschärften Regelungen treten am 1. November 2019 in Kraft. Betroffen ist nur Kabotage im Gelegenheitsverkehr, Linienfernverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen.
Fortan wird Kabotage im Gelegenheitsverkehr auf max. 7 aufeinanderfolgende Tage pro Monat begrenzt.
Folgende Konstellationen fallen nicht unter die neue Regelung und sind somit zukünftig weiterhin problemlos erlaubt:
• Klassische Rundfahrt mit geschlossenen Türen: Deutscher (D) Bus fährt mit einer geschlossenen Gruppe nach Dänemark (DK) – Lokale Exkursionen werden durgeführt – geschlossene Gruppe fährt zurück nach D.
• Grenzüberschreitende Fahrt (Hinfahrt): D Bus fährt mit geschlossener Gruppe nach DK– anschließend fliegt (bzw. jegliches andere Verkehrsmittel) die Gruppe weiter – Bus fährt leer zurück nach D.
• Grenzüberschreitende Fahrt (Hinfahrt) mit Exkursionen: D Bus fährt mit geschlossener Gruppe nach DK – führt dort lokale Exkursionen durch – anschließend fliegt (bzw. jegliches andere Verkehrsmittel) die Gruppe weiter – Bus fährt leer zurück nach D.
• Grenzüberschreitende Fahrt (Rückfahrt): D Bus fährt leer nach DK - geschlossene Gruppe wird in DK aufgenommen – anschließend fährt die Gruppe im Bus zurück nach D.
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