Für Busunternehmen, die Pauschalreisen anbieten, besteht in Sachen Insolvenzabsicherung dringender Handlungsbedarf. Für sie steht (siehe News von gestern auf dieser EuroBus-Seite) jetzt auch die Branchenlösung des neuen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zur Verfügung.
Diese neue GmbH wird durch ein Konsortium aus DRV (78%), RDA (10%), FAR (5%), VIR (5 %) und ASR (2%) betrieben.
- Laut bdo MÜSSEN Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 10 Mio. € in diesen Fonds.
- Unternehmen mit bis zu 3 Mio. € Jahresumsatz können sich über einen Versicherer oder ein Kreditinstitut absichern, wobei maximal 1 Mio. € Umsatz abgesichert werden müssen.
- Für Unternehmen zwischen 3 und 10 Mio. € Jahresumsatz gilt, dass 100 % des Umsatzes abgesichert werden müssen. Ob die Versicherer dies anbieten, lässt sich noch nicht abschließend sagen, so der bdo.
- Für alle Unternehmen unter 10 Mio. € Jahresumsatz gilt jetzt: Sie sollten sich bitte – falls noch nicht geschehen – umgehend mit dem Versicherer in Verbindung setzen und sich nach den Konditionen erkundigen. Für eine Entscheidung, sich über den Fonds abzusichern oder über den Versicherer (bzw. Kreditinstitut) ist es unerlässlich, die jeweiligen Konditionen (im Fonds sind dies 5% als Sicherheitsleistung und 1 % als Beitragszahlung für den Fonds, wobei Risikozuschläge möglich sind).
Definition des Umsatzes: jährlicher Umsatz ohne Umsatzsteuer, der mit Pauschalreisen erzielt wird, bei denen Vorkasse besteht oder die die Rückbeförderung der Reisenden beinhalten sowie Umsatz, der mit der Vermittlung verbundener Reiseleistungen mit Agenturinkasso erwirtschaftet wird.
Bemessung des Umsatzes: Im Regelfall der Umsatz des zurückliegenden Geschäftsjahres; bei außergewöhnlichen Umständen (Bsp. Corona) kann auf prognostizierten Umsatz abgestellt werden.
Leider steht die noch mit Personalgewinnung beschäftigte GmbH unter enormem Zeitdruck, da der Fonds bereits zum 1.11.2021 seine Funktion erfüllen muss. Viele Fragen sind dem bdo zufolge noch nicht geklärt:
Haftungsschnitt – die Übernahme der Risiken durch den Fonds wird zum 1.11.2021 erfolgen. Allerdings ist noch unklar, wie eine Doppelbelastung von Unternehmen, die (vielleicht pandemiebedingt) unter der Grenze von zehn Millionen Euro liegen, sie aber bei einer Normalisierung des Geschäfts überschreiten.
Vertragsanbahnung – nach Aussage des GmbH-Geschäftsführers Dr. Andreas Gent will die Fonds-GmbH Kontakt mit allen Reiseanbietern aufnehmen und das Antragsformular nebst den AAB (Allgemeine Absicherungsbedingungen) übersenden, sodann wird eine Bonitätsprüfung inkl. Entgelt- und Sicherheitsleistungsbemessung durchgeführt und ein verbindliches Absicherungsangebot an den Reiseanbieter versendet. Ob dies innerhalb der nächsten 8 Wochen und damit rechtzeitig vor dem 1. November 2021 erfolgen kann, wird sich zeigen.
Wie Interessenten proaktiv den DRSF kontaktieren können, steht noch nicht fest.
Der bdo wird zu diesem Thema – insbesondere seinen betriebswirtschaftlichen Aspekten – in Kürze ein Web-Seminar durchführen. EuroBus berichtet weiter.
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