EU Beschluss: Neue Rechte für Busreisende
 

VERLAG EUROBUS GMBH

EU Beschluss: Neue Rechte für Busreisende

Mittwoch, 16.02.2011

Gestern hat das EU-Parlament die EU-Buspassagierrechte nunmehr endgültig verabschiedet. Die klassische Buspauschalreise bleibt von den wesentlichen Regelungen der EU-Buspassagierrechte- Verordnung ausgenommen. Dies gilt vor allem für die Regelungen bezüglich der Haftung für Verspätungen und Annullierungen sowie bezüglich der Beförderungs-und Informationsrechte mobilitätseingeschränkter Personen. Die Verordnung wird 2 Jahre nach ihrer – derzeit aber noch nicht feststehenden – Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Ein Recht auf Entschädigung erhalten Fernbusreisende ab einer Strecke von 250 Kilometer und voraussichtlich erst ab 2013: Verspätet sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Für verloren gegangenes Gepäck gibt es maximal 1200 Euro. Den Unternehmen, die nur im Inland unterwegs sind, wird eine Schonfrist bis zu acht Jahren bei der Umsetzung dieser Regelung eingeräumt.

<<
weitere News lesen
>>
Tags
Buspassagierrechte Kilometer Neue Parlament Personen Recht Rechte Regelung Regelungen Reisende Schonfrist Strecke Stunden Umsetzung Verordnung Versp