Gericht verbietet unlautere „Sterne - Werbung“
 

VERLAG EUROBUS GMBH

Gericht verbietet
unlautere „Sterne - Werbung“

Montag, 22.01.2007

Nur auf die Sterne der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) ist Verlass: Mit dieser Position stärkte das Landgericht Oldenburg jetzt erneut die Rechte der Bustouristen. Die Richter verboten einem Reisebusunternehmer aus Vechta die Werbung mit Sternen, weil sie nicht durch eine Klassifizierung der gbk legitimiert sind. Das Reiseunternehmen hatte seine Busse mit vier und fünf Sternen gekennzeichnet und Fotos dieser Fahrzeuge in seinen Prospekten veröffentlicht. Beides wurde der Firma jetzt vom Landgericht Oldenburg untersagt, weil die Sterne nicht von der Gütegemeinschaft Buskomfort verliehen wurden. Laut Urteil* (AZ: 5 O 1583/06) hat das Unternehmen aus Vechta mit seiner Werbung den Eindruck erweckt, die mit Sternen gekennzeichneten Busse würden einen Komfort garantieren, der auf einer neutralen und an transparenten Kriterien orientierten Klassifizierung beruhe. Da dies jedoch nicht der Fall ist, liege eine Irreführung der Verbraucher vor. Die Richter betonten auch, dass die Gütegemeinschaft Buskomfort „gegenwärtig die einzige in Deutschland anerkannte Zertifizierungseinrichtung“ für Bus-Sterne ist.

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