Behringer Touristik hat den neuen „Code of Conduct“, der auf der ITB vom DRV präsentiert wurde, unterzeichnet. Die Richtlinien sollen dem Endkunden gegenüber die Qualität von Veranstalterreisen gewährleisten. Zusätztlich wurde auch der “Code of Conduct Online-Marketing“ (Logo) unterschrieben, der ein faires Vorgehen in diesem Bereich betont.
Diese Selbstverpflichtung der im DRV organisierten Anbieter hat Behringer mit voller Überzeugung bestätigt: „Diese Qualitätsinitiative können wir für uns und für die gesamte Branche nur begrüßen. Hier wurden vom DRV Verhaltensregeln zusammengefasst, die für uns seit vielen Jahren selbstverständlich sind. Sicherlich geht unser Verständnis von Sicherheit, Dienstleistung und Servicequalität im Arbeitsalltag noch weit über diese fünf Punkte hinaus“, so Tina Behringer.
5 Kriterien
1. In Notfällen rund um die Uhr erreichbar sein;
2. Im Krisenfall wird ein im Voraus festgelegtes Krisenmanagement mit der Handhabung betraut;
3. In der Reiseregion stehen für die Kunden Betreuungskräfte vor Ort zur Verfügung;
4. Kundenbeschwerden werden in einem organisierten Beschwerdemanagement innerhalb des Unternehmens behandelt;
5. Der Veranstalter weist nach, dass für Unternehmen eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.