Der Bundesrat hat die Umsetzung der novellierten Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht beschlossen. Über das Gesetzgebungsverfahren hatte EuroBus an dieser Stelle wiederholt informiert.
Die neuen reiserechtlichen Regelungen treten zwar erst am 1. Juli 2018 in Kraft, allerdings besteht bereits jetzt für den Printbereich - etwa Katalogdruck - Handlungsbedarf, wie der bdo informiert.
Dies bedeutet konkret: Kataloge und Printmedien mit Reiseangeboten, deren Verträge vor dem 01.07.2018 geschlossen werden, müssen in den abgedruckten Reisebedingungen ein “Verfallsdatum“ (“gültig bis 30.06.2018“) enthalten.
- Die neuen, ab 1.7.2018 gültigen bdo-Reisebedingungen müssen dann im Frühjahr des kommenden Jahres mittels Einleger in den Katalogen übermittelt werden.
- Zudem bedarf es eines Hinweises im Katalog, was für Vertragsschlüsse ab 01.07.2018 gilt (Pflichtinformationen nach neuem Recht zu Anzahlung, Restzahlung sowie Stornokosten etc.).
- Dieser Hinweis wird ergänzt durch die Ankündigung, dass allen Verträgen, die nach dem 30.06.2018 geschlossen werden, neue Reisebedingungen zugrunde gelegt werden und diese ab einem bestimmten Stichtag (z.B. 01.05.2018) angefordert werden können oder eben ab diesem Stichtag mit dem Katalog ausgehändigt werden (mittels Einleger).
Das neue Reiserecht hat gravierende Auswirkungen auf die bdo-Reisebedingungen, da diese in der derzeitigen Form nur für Verträge gelten, die bis zum 30. Juni 2018 geschlossen werden. Da viele Unternehmer bereits in den nächsten Wochen ihre Kataloge für 2018 fertigstellen und diese in den Druck geben, hat der bdo die Reisebedingungen entsprechend anpassen lassen. Diese sind beim bdo erhältlich.
bdo Workshop dazu
Beim nächsten bdo-Unternehmer-Workshop am 20. September 2017 in Berlin wird RA Hütten zunächst die Grundsystematik des neuen Reiserechts erläutern. Anmeldungen sind noch online unter https://www.bdo-events.de möglich, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
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