Gleich zu Beginn des neuen Jahres machen weitere Städte in Baden-Württemberg Ernst: Ab 1. Januar dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Schadstoffplakette in den neu eingerichteten Umweltzonen fahren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Pflicht sind die Plaketten dann auch in den Städten Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim und Ulm. In vielen anderen Kommunen Baden-Württembergs gilt diese Regelung bereits seit mehreren Monaten. Wer ohne Plakette an der Scheibe erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Deshalb lieber frühzeitig die Plakette kleben, bevor die Polizei die ersten „Plakettensünder“ zur Kasse bittet. Erhältlich sind die Schadstoffplaketten unter anderem bei allen GTÜ-Partnern in Baden-Württemberg. Fahrverbote für viele Altfahrzeuge ohne Katalysator oder Partikelfilter lassen sich mit einer Nachrüstung umgehen, so die Experten der Stuttgarter Sachverständigenorganisation GTÜ. Dieser kleine technische Eingriff wird neben freier Fahrt in den Umweltzonen mit einem einmaligen Steuernachlass bei Dieselfahrzeugen und weiteren Steuervergünstigungen vom Staat belohnt. Schnelle Hilfe bei der Filternachrüstung und der Plakettensuche leistet die umfassende Datenbank der GTÜ. Unter https://feinstaub.gtue.de finden sich zahlreiche Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug erhält, ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht und was eine Umrüstung kostet. In der Datenbank sind aktuell das deutsche Marktangebot an Dieselpartikelfiltern sowie die möglichen Nachrüstsysteme zur Schadstoffminderung bei Benzinern hinterlegt. Weitere Informationen gibt es auch bei allen GTÜ-Partnern vor Ort.