Urteil Mitte August erwartet
 

BFH ZUR URLAUBSSTEUER

Urteil Mitte August erwartet

Mittwoch, 24.07.2019

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Urlaubssteuer - gewerbesteuerlicher Hinzurechnung von Hoteleinkauf - wurde gestern ohne Urteilsspruch beendet (EuroBus berichtete an dieser Stelle).

Die Richter kündigten die schriftliche Zustellung des Urteils für Mitte August an. Frosch Sportreisen sprach sich erneut gegen die Praxis der Finanzbehörden aus, die Buchung von Hotelzimmern im Rahmen von Pauschalreisen mit einer Anmietung gleichzusetzen und entsprechende Steuern zu erheben.

Wie von Frosch Sportreisen dazu verlautet, wurde seitens des Reiseveranstalters wie im gesamten vorangegangenen Verfahren betont, dass Hotelzimmer von Veranstaltern im Ergebnis nur vermittelt werden, um eine Pauschalreise für Kunden auszugestalten. Diese Bündelung von Dienstleistungen entspräche nicht einer Anmietung von fiktivem Anlagevermögen, stelle vielmehr echtes Umlaufvermögen dar und böte keine Grundlage für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung.

Der Mittelständler aus Westfalen wehrt sich seit Jahren gegen die Auffassung der Finanzbehörden, dass Finanzämter bei der Berechnung der Gewerbesteuer für die Buchung von Hotelzimmern im Rahmen von Pauschalreisen einen Mietanteil hinzurechnen dürften. Geklagt hatte Frosch Sportreisen gegen einen Steuerbescheid für das Jahr 2008.

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