Frosch siegt vor Bundesfinanzhof
 

URLAUBSSTEUER

Frosch siegt vor Bundesfinanzhof

Sonntag, 04.08.2019

In einem von der gesamten Touristikbranche erwarteten Urteil des Bundesfinanzhofes München (BFH) haben die obersten Finanzrichter jetzt das Urteil des untergeordneten Finanzgerichts Münster zurückgewiesen und der Klage von Frosch Sportreisen statt gegeben (EuroBus berichtete an dieser Stelle): Demnach darf die Buchung von Hotelzimmern im Rahmen von Pauschalreisen nicht besteuert werden.

Ein mehr als sechsjähriger Rechtsstreit ist mit einem Erfolg für Frosch Sportreisen zu Ende gegangen. Der Veranstalter hatte gegen einen Steuerbescheid aus dem Jahre 2008 geklagt. ”Über die Jahre haben wir uns gefühlt wie die letzten Gallier, die sich gegen eine unverständliche Steuerpraxis stemmen”, begrüßte Frosch-Geschäftsführer Holger Schweins nun dieses Urteil, das in der gesamten Branche für Erleichterung sorgt.



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