...freut sich der Deutsche Tourismusverband in einer ersten Reaktion auf das BFH-Urteil. „Jetzt gibt es endlich Klarheit bei der Frage der ,Urlaubssteuer`. Der Bundesfinanzhof beendet die jahrelange Rechtsunsicherheit in der Tourismusbranche. Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung auch rückwirkend, hätte enorme wirtschaftliche Schäden bedeutet“, begrüßt Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) die Entscheidung.
Mit der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ forderten die Verbände der deutschen Tourismuswirtschaft die Bundesregierung bereits seit Jahren dazu auf, die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen zu korrigieren sowie die Gewerbesteuergesetzgebung zu präzisieren. Die Initiatoren der Initiative waren der Internationale Bustouristik Verband (RDA), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV).
RDA-Präsident Benedikt Esser (Foto), der sich den politischen Kampf gegen die Urlaubssteuer auf die Fahnen geschrieben hat, betonte: “Die Entscheidung des BFH belegt die Richtigkeit unserer Forderung, dass nicht die Gerichte, sondern der Gesetzgeber die dringend erforderliche Klärung in Sachen Urlaubssteuer herbeiführen muss.”
Auch der Verband der Paketer (VPR), der sich nicht an der Initiative beteiligt hatte, begrüßte das Urteil. “Der VPR sieht sich durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in seiner Auffassung voll und ganz bestätigt“, sagte VPR-Vizepräsident Franz-Josef Münchrath, der im Präsidium des VPR Ressort „Recht und Steuern“ leitet. „Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ein Erfolg für die gesamte Tourismuswirtschaft. Wir als VPR haben diesen Weg der soliden steuerjuristischen Arbeit stets als den richtigen gesehen und daher unterstützt, wo es in unseren Möglichkeiten stand.”
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