KfW Schnellkredit für kleine Unternehmen
 

CORONA-HILFSPROGRAMM:

KfW Schnellkredit für kleine Unternehmen

Freitag, 06.11.2020

Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, wird das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021 verlängert. Ab Montag, den 09. November 2020, steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Damit erfüllt der Bund eine wichtige Forderung des RDA.

Über ihre Hausbanken können kleine Unternehmen den KfW-Kredit mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt 100 % der Haftung. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank oder die KfW; es sind keine Sicherheiten zu stellen.

Möglich ist ab dem 16.11.2020 auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies soll die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen erleichtern.



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