Fixkostenhilfe mit 3 Mio. € Obergrenze
 

NEUE BUNDESREGELUNG:

Fixkostenhilfe mit 3 Mio. € Obergrenze

Sonntag, 08.11.2020

Wie der Website des BMWI (Pkt. 4.16) zu entnehmen ist, unterfällt die zweite Phase der Überbrückungshilfe einer neuen „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“. Danach können grundsätzlich Beihilfen als Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Unternehmens in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro pro Unternehmen bzw. Unternehmensverbund vergeben werden. Durch die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfe und anderen Soforthilfen des Bundes und der Länder darf der beihilferechtlich nach der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ zulässige Höchstbetrag nicht überschritten werden.

„Bislang liegt diese Regelung nur im Entwurf vor und ist noch nicht in Kraft getreten. Beihilfen im Sinne der Fixkostenhilfe können zwar beantragt, aber noch nicht bewilligt und ausgezahlt werden“, informiert Anja Ludwig, Stellvertr. Hauptgeschäftsführerin des bdo (Foto).

Fixkosten in diesem Sinne sind alle Kosten, die einem Unternehmen unabhängig von der Ausbringungsmenge entstehen – also auch solche Kosten, die im Rahmen der Überbrückungshilfe nicht förderfähig sind (z.B. Tilgungszahlungen für Kredite und Darlehen, ungedeckte Personalkosten, Geschäftsführergehalt). Auch (prognostizierte) Verluste, die Unternehmen für den Förderzeitraum
in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen.



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