Die Lockdown-Maßnahmen werden bekanntlich bis 31. Januar fortgesetzt und verschärft.
Finanzielle Hilfsmaßnahmen sollen die Maßnahmen begleiten.
Wie der bdo informiert, hat das Bundesministerium der Finanzen eine Übersicht über die begleitenden Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte herausgegeben. Neben der November- und Dezemberhilfe kommt hierbei der Überbrückungshilfe III besonderes Gewicht zu, die insbesondere den Unternehmen helfen soll, die direkt oder indirekt von Schließungsentscheidungen betroffen sind.
Provisionen und Margen
Für Branchen, die länger andauernd von der Corona-Krise betroffen sind – Reisebranche, Kultur-
und Veranstaltungswirtschaft und Soloselbständige – können neben den für alle Branchen
förderfähigen Fixkosten weitere Fixkosten bezuschusst werden.
Für die Reisebranche sind dies insbesondere Corona-bedingt ausgefallenen Provisionszahlungen
der Reisebüros und ausgefallene Margen der Reiseveranstalter. Außerdem können Ausfall- und
Vorbereitungskosten geltend gemacht werden; dazu zählen externe Ausfall- und
Vorbereitungskosten für Hotels und andere Anbieter sowie interne Kosten des Personalaufwands.
Das Bundesfinanzministerium stellt klar, dass für die meisten Unternehmen die außerordentliche
Wirtschaftshilfe („November-/Dezemberhilfe“) und die Überbrückungshilfe III vorteilhafter als die
Überbrückungshilfe II sind und daher diese Hilfen beantragt werden können, auch wenn bereits
Überbrückungshilfe II beantragt (und ggf. gewährt) worden ist. Zur Verhinderung einer etwaigen
Doppelförderung wird dann eine Verrechnung erfolgen.
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