Wie der bdo informiert, gilt seit 1. Januar 2021 in Frankreich eine Kennzeichnungspflicht für den toten Winkel (Angles Morts) an Bussen, wie für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Die Warnhinweise sind an den Seiten und am Heck anzubringen und vorgeschrieben (Foto, Quelle: Französischer Verband der Karosserieindustrie FFC).
Da zunächst Unklarheit darüber bestand, ob diese Vorschrift auch für ausländische Fahrzeuge gilt, hat sich der bdo auf europäischer Ebene erkundigt: die Regeln gelten auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Eine Ausnahme besteht nur bei Fahrzeugen, für welche bereits im Zulassungsstaat eine vergleichbare Kennzeichnungspflicht gilt. Diese Warnhinweise werden in Frankreich anerkannt.
Für die ersten 12 Monate gilt laut bdo eine Übergangsregelung. In diesem Zeitraum werden Warnaufkleber für den toten Winkel benötigt, diese müssen aber noch nicht strikt den Vorschriften des neuen Gesetzes entsprechen. Zusätzlich werden die französischen Kontrollbehörden bis März 2021 nachsichtige Kontrollen durchführen.
Die Warnhinweise können aufgeklebt, fixiert (z. B. Magnet) oder lackiert werden. Die Montage muss
innerhalb folgender Bereiche erfolgen:
- An beiden Fahrzeugseiten (Achtung Gelenkbusse: an allen Fahrzeugabschnitten)
o horizontal: innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend
o vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern
o Ausnahme: verglaste Flächen sind ausgenommen.
- Am Fahrzeugheck
o horizontal: auf der rechten Fahrzeugseite
o vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern,
(Standardgröße 17x25 cm, schutzlaminiert).
Erhältlich u.a. bei:
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