Wie der RDA informierte, gelten laut BMDV seit dem 1. Juli in Polen neue Verkehrsregeln, die für einen besseren Verkehrsfluss sorgen sollen.
Auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen dürfen Fahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von mehr als 7 Metern – nur die beiden äußersten rechten Spuren nutzen. Sind nur zwei Spuren vorhanden, gilt ein Überholverbot, mit der Ausnahme, dass das zu überholende Fahrzeug deutlich unter der geltenden Höchstgeschwindigkeit fährt.
Durch die Änderungen wird der Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen geregelt und soll sichergestellt werden, dass mindestens ein Fahrstreifen frei von Schwerkraftverkehr ist. Die Bestimmungen finden sich in der Polnischen Straßenverkehrsordnung in Art. 16 Abs. 2a und 24 Abs. 13.
Weitere News von EuroBus:
Facebook:https://www.facebook/EuroBus/
Twitter: https://goo.gl/Hs3i54
Instagram: https://instagram/eurobus