Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat den Erstattungsprozess für Verbraucher gestartet, die von den Insolvenzen der Unternehmen der FTI Group betroffen sind. Der DRSF kommt damit seinem gesetzlichen Auftrag nach, Verbraucher, die eine Pauschalreise nach § 651a BGB oder verbundene Reiseleistungen nach § 651w BGB gebucht haben, den gezahlten Reisepreis zu erstatten.
Auf Basis der für den Start des Erstattungsprozesses ausgewerteten Buchungsdaten präzisierte der DRSF zudem den Umfang der Erstattung: Die Verantwortlichen erwarten, im Laufe der kommenden Wochen geleistete Zahlungen für insgesamt mehr als 215.000 stornierte Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zu erstatten. Hinzu kommen die verauslagten Kosten von rund 60.000 Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldungen ihre Reisen bereits angetreten hatten.
„Wir starten heute vermutlich einen der größten Erstattungsprozesse zur Erfüllung des Verbraucherschutzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Erstattungsvolumen beläuft sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Das verdeutlicht das Leistungsvermögen des DRSF”, erklärt Ali Arnaout, einer der beiden Geschäftsführer des DRSF.
In einem ersten Schritt erhalten Verbraucher, von denen mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren wie zum Beispiel E-Mail-Adresse und Handynummer vorliegen, heute und in den kommenden Tagen eine E-Mail vom DRSF. Über den Link in dieser E-Mail gelangen die Reisenden zu einem Online-Portal, auf dem sie die Erstattung der auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen beantragen können. Für jede Reise ist nur ein Erstattungsantrag vorgesehen. Mitreisende werden daher vom DRSF nicht gesondert kontaktiert.
Die Schritte
Abgesicherte Kunden der FTI Touristik und der BigXtra Touristik, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden, erhalten in einem gesonderten Verfahren die Möglichkeit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren und die dafür erforderlichen Daten nachzureichen. Diese Verbraucher wird der DRSF zunächst auf dem Postweg anschreiben, um anschließend die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen.
Zur Einreichung des Erstattungsantrags benötigen die anspruchsberechtigten Verbraucher folgende Unterlagen:
• die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH,
• die Nachweise für auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen,
• den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein.
Damit die Erstattung zügig vonstatten geht, sollten Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen bereithalten. Für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, sind zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig. Der DRSF stellt hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Der DRSF
Der Deutsche Reisesicherungsfonds ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherungseinrichtung für Pauschalreisen in Deutschland. Reiseanbieter dürfen Pauschalreisen nur dann anbieten oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen vermitteln, wenn sie sich für den Insolvenzfall nach § 651r BGB oder § 651w BGB abgesichert haben. Mittlere und große Reiseanbieter, die im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von EUR 10 Mio. oder mehr erwirtschaftet haben, sind seit dem 1. November 2021 gesetzlich verpflichtet, ihr Insolvenzrisiko beim DRSF abzusichern. Kleinere Reiseanbieter können einen Absicherungsvertrag mit dem DRSF abschließen oder sich weiterhin über ein Versicherungsunternehmen oder ein Kreditinstitut absichern.
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