Am 28. Juni 2025 muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt sein, wie der RDA mitteilt. Das BFSG soll digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. Für die Unternehmen der Bus- und Gruppentouristik ergibt sich insbesondere ein Anpassungsbedarf für die eigenen Webseiten und Buchungsportale, da diese barrierefrei gestaltet sein müssen. Abhängig vom Geschäftsmodell können sich weitere Verpflichtungen aus dem BFSG für die Unternehmen ergeben. Aber nicht jedes Unternehmen ist betroffen, das BFSG sieht auch Ausnahmen vor.
Interessierte können diesbezüglich die Serviceangebote des RDA nutzen. Am 16. Juni 2025 von 15 – 16 Uhr findet ein RDA Online-Seminar zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Busverkehr statt. RDA Rechtsanwältin Marie Vandersanden (Foto: © RDA) wird die Anwendbarkeit des BFSG auf die Busreisebranche erläutern. Für RDA Mitglieder ist das Seminar kostenfrei. Zudem kann mit dem RDA BFSG Check prüfen, ob die eigenen Produkte und Dienstleistungen unter das BFSG fallen.
Zur Anmeldung: https://server43.sewobe.de/webportal/events/veranstaltung?MANDANT_KEY=5f361f6bd47b0fdd404a98a031b05f36&VER_ID=1052&SINGLEPAGE=1
Weitere News von EuroBus:
Facebook:https://www.facebook/EuroBus/
Twitter: https://goo.gl/Hs3i54
Instagram: https://instagram/eurobus