bdo sieht Nachbesserungsbedarf
 

DEUTSCHANDTICKET 2026:

bdo sieht Nachbesserungsbedarf

Donnerstag, 31.07.2025

Zur aktuellen Entwicklungen beim Deutschlandticket hat der bdo den damit zusammenhängenden Entwurf für ein Gesetz zur 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) kommentiert. Mit dem RegG soll die Finanzierung des Deutschlandtickets für 2026 geregelt werden.

Der bdo sieht jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. So fehle die Vorgabe für die Anwendung des Deutschlandtickets. Damit läge der Ball bei den Ländern und den Aufgabenträgern, eine entsprechende Tarifvorgabe zu machen. Aufgrund des gesetzgeberischen Zeitplans hält es der bdo jedoch für völlig unrealistisch, dass Länder und/oder Aufgabenträger bis Ende des Jahres entsprechende Regelungen erlassen. Ohne Tarifvorgabe bestünde jedoch kein Ausgleichsanspruch für die Unternehmen. Ohne einen Ausgleichsanspruch sollte kein Unternehmen ins Risiko gehen und das Deutschlandticket anerkennen.

Der bdo setzt sich daher dafür ein, dass der Bundesgesetzgeber einen zeitlich befristeten Anwendungsbefehl ins RegG aufnimmt. „Darüber hinaus haben wir die weiterhin unklare Finanzierung des Tickets kritisiert“, so bdo Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard Foto): „Der Bund stellt weiterhin lediglich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Länder haben immer wieder deutlich gemacht, dass sie ebenfalls nicht mehr als 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Die aktuellen Prognosen für die Kosten des Deutschlandtickets liegen für 2026 jedoch bei bis zu 3,9 Mrd. Euro. Damit wäre eine Tariferhöhung für das D-Ticket unumgänglich“.

Das Bundeskabinett wird in der nächsten Woche über den Referentenentwurf entscheiden. Dann beginnt das reguläre parlamentarische Verfahren. Mit der finalen Verabschiedung des Gesetzes ist frühestens im November zu rechnen.



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