Aufgrund zahlreicher Mitgliederanfragen hat der RDA nochmals die Wiedereinführung einer modifizierten 12-Tage-Regelung bestätigt, die ab dem 4. Juni 2010 zur Anwendung kommt. Einzelheiten auf der RDA-Homepage unter: www.rda.de/ Dateiordner/recht/Uebersicht_12_Tage__EG_Sozialvorschriften. Damit können die Busreiseveranstalter endlich wieder mit einem Busfahrer 12-tägige grenzüberschreitende Fahrten durchführen. Insbesondere bei Rund- und Studienreisen brachte die seit 2007 geltende 6-Tage-Regelung nicht nur für die Bus-Reiseveranstalter erhebliche Nachteile, sondern gerade auch für die Busfahrer selbst und die touristischen Zielgebiete. Besonders diese Nachteile für die Busfahrer und die negativen Auswirkungen für die europäischen touristischen Zielgebiete erwiesen sich als entscheidende Ansatzpunkte für die EU-Kommission und das EU-Parlament,um auf Druck des RDA und des bdo die 12-Tage-Regelung modifiziert wieder einzuführen.