Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Berlin mahnt derzeit Zeitungsannoncen von Reiseveranstaltern ab, deren namens- oder firmenrechtliche Angaben in Werbeanzeigen nicht den Vorschriften entsprechen. Betroffen sind vor allem Busreiseveranstalter aus dem norddeutschen Raum, die dort in der regionalen und überregionalen Presse inserieren. Der RDA informiert deshalb zum rechtlichen Hintergrund: 1. Zunächst ist bereits jede Werbung von Gewerbetreibenden, die lediglich eine Kennziffer (Chiffre), Telefonnummer, Schließ-oder Postfachadresse enthält, unzulässig, soweit nicht auf den gewerblichen Charakter des Angebots deutlich hingewiesen wird. Dies gilt auch für Kleinanzeigen. Bei der Verwendung von Abkürzungen, wie z.B. „gew“ für „gewerblich“ oder „Hdl.“ für „Händler“ oder „RV“ für „Reiseveranstalter“ ist ebenfalls grundsätzlich Vorsicht geboten. 2. Seit dem 30. Dezember 2008 ist ferner durch § 5a Abs. 3 Ziffer 2 UWG bei einer Werbung für eine Ware oder Dienstleistung, bei der deren Merkmale und Preis angegeben werden, vorgeschrieben, dass der Werbende seine Identität und Anschrift anzugeben hat, d.h., er muss sowohl seine vollständige Adresse ( Ort mit PLZ und Straße mit Hausnummer) als auch seinen vollständigen Namen und die Rechtsform seiner Firma angeben. VORSICHT: Abmahnung möglich bei: www.bartl-schroeder-reisen.de Tel: 0221/912772-13 oder Bartl-Schroeder-Reisen, Köln, Tel. 0221/912772-13, Fax: 0221/124788 . KORREKT: Keine Abmahnung bei: Bartl-Schroeder-Reisen GmbH, 50674 Köln, Hohenstaufenring 47-51a oder Bartl-Schroeder-Reisen GmbH & Co KG, 50674 Köln, Hohenstaufenring 47-51a Tel: 0221/912772-13 Fax: 0221/124788 . Prof. Bartls Kuzgutachten Mit der Frage, ob dies nicht „zu viel des Guten“ ist und es sich hierbei nicht um eine bloße Bagatelle handelt, befasst sich der rechtswissenschaftliche Berater des RDA, Professor Dr. Harald Bartl, in einem aktuellen Kurzgutachten aus dem gegebenen Anlass. Das Kurzgutachten ist unter der Rubrik Recht auf der RDA-Homepage www.rda.de eingestellt und kann dort heruntergeladen werden.