Europäisches Parlament: Nachbesserung 12 Tage-Regelung
 

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Europäisches Parlament: Nachbesserung 12 Tage-Regelung

Dienstag, 03.07.2012

Mit der Annahme des Berichts zum digitalen Tachographen hat das Europäische Parlament heute die von der Kommission vorgeschlagene Begrenzung des Arbeitstages auf insgesamt höchstens 9 Stunden (inklusive aller Ruhe-, Bereitschafts- und sonstiger Arbeitszeiten) für Reisebusfahrer erneut abgelehnt. Weiterhin hat das Europäische Parlament einen für die Bustouristik sehr wichtigen Änderungsantrag zur Erweiterung der 12-Tage-Regelung angenommen. Damit hat sich das Plenum in wesentlichen Teilen an der Abstimmung im Verkehrsausschuss TRAN vom 31.05.2012 orientiert. Der RDA und der IBV haben durch die Wahrnehmung mehrerer Termine in Brüssel und durch die Arbeit der RDA-Vertretung in Brüssel maßgebliche Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Mitarbeiter der Kommission frühzeitig auf die Risiken der Begrenzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden hingewiesen. Der Vorschlag der Kommission wurde dementsprechend von der Berichterstatterin selber in ihrem Änderungsantrag 21 korrigiert. Des weiteren hatte der RDA damals maßgeblich an der 2009 erreichten Wiedereinführung einer modifizierten 12-Tage-Regelung (unter dem Berichterstatter Mathieu Grosch, MdEP) mitgewirkt und weitere Nachbesserungen gefordert, wofür das Europäische Parlament nun die Grundlage gelegt hat. Der Änderungsantrag 128 von den Abgeordneten Dr. Koch und Grosch ist hier für die Bustouristik von besonderer Bedeutung. Das Parlament dringt damit auf eine von den Busunternehmen geforderte Verbesserung der bestehenden Regelung. Es will damit die Durchführung von mehreren aufeinander folgenden Reisen innerhalb der 12 Tage wieder ermöglichen, wenn davor und danach eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und innerhalb eines 4-Wochen-Zeitraums eine Wochenruhezeit von insgesamt 140 Stunden genommen wird. Diese müssen nicht am Stück genommen werden. Die 12-Tage-Regelung könnte damit auch wieder für nationale Busrundreisen gelten, sollte dieser Änderungsantrag vom Rat mitgetragen werden. Mit der geplanten neuen Verordnung sollen nicht nur die Anwendungen des digitalen Tachographen, sondern auch die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten EU-weit harmonisiert werden. Durch die Erweiterung der Funktionen des Tachographen sollen Kontrollbehörden zukünftig Fahrzeug- und Fahrerdaten über Fernabfrage abrufen können, bevor gezielte Straßenkontrollen bei Fahrzeugen durchgeführt werden, die bei der Fernabfrage Auffälligkeiten gezeigt haben. So soll die Sicherheit des Tachographensystems erhöht und die Zahl der Betrugsfälle verringert werden. Richard Eberhardt, Präsident von RDA und IBV: “Ich bin erleichtert, dass das Europäische Parlament das Risiko eines 9 Stunden Arbeitstages für Busfahrer - einschließlich Ruhe- und Bereitschaftszeiten - vor dem wir frühzeitig gewarnt hatten, abgewendet hat. Wir begrüßen es, dass darüber hinaus die Weichen für Nachbesserungen zu der 12 Tage Regelung gestellt sind. Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren zwischen Europäischem Parlament und Rat beratend begleiten.“

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