Zwei tragische Busunfälle haben diese Tage die Branche überschattet: Am vergangenen Sonntag verunglückte ein tschechischer Bus mit Münchner Jugendlichen in Belgien. 24 Schüler wurden leicht verletzt, der Begleiter starb. Am Mittwoch Nachmittag ereignete sich in Eching/Dachau auf der A 92 ein schwerer Unfall mit 30 Kindern. Der Bus aus Oberbayern geriet bei einem schweren Unwetter möglicherweise wegen Aquaplanings ins Schleudern und kippte um. Dabei wurden drei Kinder, der Busfahrer und eine Jugendpflegerin schwer verletzt, die übrigen Kinder erlitten leichtere Blessuren. Anlässlich dieser tragischen Unfälle möchte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) an das mit seinen Landesverbänden erstellte „Krisenmanagement für Notfälle“ erinnern, das unter www.lbo-online.de / LBO-Intern / Downloads / Sicherheit kostenlos abrufbar ist. Diese Basisinformation für bdo- und LBO-Mitglieder beschreibt auf 49 Seiten viele Maßnahmen, die vor dem hoffentlich nie eintretenden Notfall vorzubereiten sind. Das “Schnell-Programm“ für den aktuellen Notfall gibt sofort Handlungsanweisungen und sollte immer greifbar sein. Hinweis: Busunternehmer müssen beachten, dass nach § 6 BOKraft bei einem Busunfall, Busbrand oder sonstigen Betriebsstörungen oder Betriebsvorkommnissen mit öffentlichem Aufsehen eine unverzügliche Meldepflicht bei der zuständigen Genehmigungsbehörde besteht.