VPR-Erfolg: Doppelbesteuerung weg
 

PAKETER

VPR-Erfolg: Doppelbesteuerung weg

Montag, 12.01.2015

Unternehmensbesteuerung im B2B-Bereich wird allgemein als eine trockene Materie angesehen. Gelegentlich bekommt diese komplizierte Thematik allerdings weitreichende Beachtung. So geschehen im Dezember des vergangenen Jahres, als der Internationale Verband der Paketer VPR einen großen Erfolg feiern konnte: Die Doppelbesteuerung auf Restaurationsleistungen im Ausland wurde zurückgenommen!

Die sich über mehr als 14 Jahre hinziehende Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung, federführend vom VPR in Zusammenarbeit mit dem DRV initiiert und durchgestanden, nahm mit der Rücknahme der Revision vor dem Bundesfinanzhof BFH und der anschließenden Aufhebung des Nicht-Anwendungserlasses durch die Finanzverwaltung ihr Ende.

Die VPR-Steuerexperten dazu: “Somit ist davon auszugehen, dass kein Finanzamt in Deutschland mehr Umsatzsteuer auf Auslands-Restaurationsleistungen erheben kann.“

Diese unzulässige Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen ist Dank der Fachkompetenz und der Hartnäckigkeit des VPR-Steuerausschusses mit Dr. Volker Jorczyk (Foto), Werner Volkert und Franz-Josef Münchrath endgültig vom Tisch.

Volker Jorczyk kommentiert den Abschluss des Verfahrens: “Jetzt steht endgültig fest, dass kein Paketer mehr doppelt Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen sowohl im Ausland als auch, wie in der Vergangenheit, zusätzlich auch noch in Deutschland entrichten muss. Es war eine langwierige, letztlich aber erfolgreiche Auseinandersetzung, die Durchhaltevermögen und viel Geduld erfordert hat.“

Auch Franz-Josef Münchrath, Präsidiumsmitglied des VPR, zeigt sich erleichtert und betont: “Endlich haben unsere Mitglieder und damit auch die gesamte B2B-Branche absolute Rechtssicherheit in dieser langwierigen und aufwändigen Frage. Und es hat sich gezeigt, dass man mit Bündelung der Kräfte, Kompetenz und Rückhalt auf dem oft langen und steinigen Weg des Rechtsstaats zum Erfolg kommen kann. Ein Erfolg für den Verband und die Branchen-Solidarität.“

Doch der VPR-Steuerausschuss wird sich auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Dessen Sprecher Werner Volkert richtet den Blick auf die bevorstehenden Aufgaben und Tätigkeitsfelder im Bereich Steuern im Jahre 2015:

“Der VPR-Steuerausschuss wird sich 2015 sehr intensiv den offenen Fragen der verschiedenen Themen der touristischen Umsatzsteuer im B2B-Bereich widmen. Dazu gilt es die Positionen der Branche zu definieren und diese dann auch auf europäischer Ebene rechtzeitig und kompetent zu vermitteln.“

Alle VPR-Mitglieder werden weiterhin von der VPR-Steuerausschuss-Arbeit profitieren, so ist zum Beispiel beim Thema “Bettensteuer“ das letzte Wort noch nicht gesprochen.


Abonnieren Sie Eurobus auf Youtube:

Youtube: https://goo.gl/D1RhS3

Google+: https://goo.gl/Y4OUhW

Twitter: https://goo.gl/Hs3i54.

<<
weitere News lesen
>>
Tags
B2B Bereich Branche Deutschland Doppelbesteuerung Erfolg Finanzverwaltung Franz Jorczyk Josef Mitglieder Paketer Restaurationsleistungen Steuerausschuss Umsatzsteuer VPR