Letzte Aufforderung aus London !
 

VERLAG EUROBUS GMBH

Letzte Aufforderung aus London !

Freitag, 13.06.2008

Deutsche Bus- und Reisebusbetreiber sind dringend aufgefordert, sich umgehend für die Londoner Niedrigemissionszone zu registrieren, um spätere Strafgebühren zu vermeiden, falls sie dies noch nicht getan haben. Denn das nächstes Stadium tritt am 7. Juli 2008 in Kraft! Transport for London (TfL) möchte daher alle deutschen Bus- und Reisebusbetreiber, die die Emissionsstandards der LEZ erfüllen und London zu durchfahren wünschen, daran erinnern, sich jetzt zu registrieren. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, eine Strafgebühr von £1000 zahlen zu müssen. Ab dem 7. Juli 2008 um 00:01 Uhr gelten die Regelungen für alle LKW über 3.5 Tonnen sowie für Busse und Reisebusse über 5 Tonnen mit neun Sitzplätzen oder mehr. Außerhalb Großbritanniens registrierte Fahrzeuge, die die Standards der Niedrigemissionszone erfüllen oder sich für eine Ausnahmeregelung bzw. einen 100%igen Rabatt qualifizieren, müssen vor dem Durchfahren der Zone bei TfL registriert werden. Die Registrierung ist kostenlos. Registrierungsformulare können von www.tfl.gov.uk/lezlondon heruntergeladen oder von +44 (0) 207 310 8998 telefonisch angefordert werden. Die ausgefüllten Registrierungsformulare können, begleitet von den erforderlichen Belegen, per Post oder E-Mail zurückgeschickt werden. Das Registrierungsverfahren kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Alle betroffenen Fahrzeuge, die die vorgeschriebene Emissionsnorm – Euro III für Partikelemissionen – nicht erfüllen, werden zur Fahrt in der LEZ eine Tagesgebühr von £200 zahlen müssen. Die Zahlung kann online oder telefonisch vorgenommen werden. Bei Nichtzahlung der Gebühr wird eine tägliche Strafgebühr von £1000 fällig. Die Londoner Niedrigemissionszone trat am 4. Februar 2008 in Kraft und gilt bereits für LKW über 12 Tonnen. Die Zone deckt fast den gesamten Großraum London ab und hat an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr Geltung. Ihr Ziel ist es, die schädlichen Emissionen der am stärksten verschmutzenden LKW, Reisebusse und Busse zu reduzieren und so die Luftqualität in der ganzen Hauptstadt zu verbessern. Derzeit erfüllen über 96 Prozent der bisher betroffenen Fahrzeuge (LKW über 12 Tonnen), die jede Woche im Großraum London unterwegs sind, die Emissionsstandards der LEZ. Fahrzeuge, die den geforderten Standard nicht erfüllen, könnten durch Nachrüsten mit entsprechenden Filtergeräten zu seiner Erfüllung gebracht werden. Fahrzeugbetreiber könnten ihre Fahrzeuge auch mit einem neuen Motor ausstatten oder sie für den Einsatz eines zugelassenen Alternativtreibstoffs, z. B. komprimiertes Erdgas, umrüsten oder ihre Flotte umorganisieren oder sich neuere, standardkonforme Fahrzeuge anschaffen. Der Leiter der Londoner Niedrigemissionszone Nick Fairholme erklärte: „Bis zum heutigen Datum sind von Fahrzeugbetreibern aus ganz Europa schon nahezu 50.000 Fahrzeuge registriert worden. Es ist kein Monat mehr bis zum Beginn der neuen Regelungen und daher höchste Zeit für deutsche LKW- und Busbetreiber, deren Fahrzeuge die Emissionsstandards erfüllen, sich vor ihrer Fahrt in den Großraum London bei uns zu registrieren. Wer sein Fahrzeug nicht registriert oder mit einem nicht-konformen Fahrzeug die Zone durchfährt, wird die Tagesgebühr bezahlen müssen oder eine erhebliche Strafgebühr riskieren.“ In der Niedrigemissionszone werden Kameras dazu eingesetzt, die Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge zu identifizieren, die den Großraum London durchfahren. Die Autobahn M25 gehört nicht zur LEZ – selbst dort nicht, wo sie deren Gebiet durchquert. Die M25 kann von Fahrern als Umgehungsstrecke benutzt werden, wenn sie die Zone zu vermeiden wünschen. Einige andere Autobahnen im Großraum London sind jedoch Teil der LEZ. Die Website www.tfl.gov.uk/lezlondon enthält eine Landkarte, anhand der sich Fahrer über die Grenzen der Zone informieren können. Informationsblätter und Registrierungsformulare sind von www.tfl.gov.uk/lezlondon erhältlich. Für weitere Informationen über die Londoner Niedrigemissionszone, die in 25 europäischen Sprachen zur Verfügung stehen, können Fahrzeugbetreiber außerhalb Großbritanniens auch die Euro Parking Collection Website unter www.epcplc.com besuchen. Der für die Niedrigemissionszone geltende Standard ist die Euro-III-Norm für Partikelemissionen (PM). Die Euro-III-Norm wurde im Oktober 2001 für alle als Neuwagen in der EU verkauften LKW, Busse und Reisebusse bindend. TfL geht daher davon aus, dass ein LKW, Bus oder Reisebus, dessen Erstregistrierung am oder nach dem 1. Oktober 2001 erfolgte, die Euro-III-Norm erfüllt. Die Euro-IV-Norm wurde ab Oktober 2006 für alle als Neuwagen in der EU verkauften LKW, Busse und Reisebusse bindend. TfL geht daher davon aus, dass ein LKW, Bus oder Reisebus, dessen Erstregistrierung am oder nach dem 1. Oktober 2006 erfolgte, die Euro-IV-Norm erfüllt. Manche nach Euro II und einige wenige nach Euro I zertifizierte Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2001 registriert wurden, haben möglicherweise ausreichend niedrige Partikelemissionen, um ohne Modifikationen den LEZ-Emissionsstandards von 2008 nachzukommen. Nur einige bestimmte Motorenmodelle werden den Anforderungen genügen. TfL wird der Nachweis erbracht werden müssen, dass diese Motoren die geforderten Emissionsstandards erfüllen. Für in GB registrierte Fahrzeuge wäre ein dementsprechender Beleg ein Niedrigemissionszertifikat, das nach Inspektion durch das Amt für Verkehrssicherheit (Vehicle and Operator Services Agency, kurz: VOSA) ausgestellt wird. Für nicht-britische Fahrzeuge ist ein Typengenehmigungs-Zertifikat erforderlich. Die Niedrigemissionszone wird phasenweise wie folgt eingeführt: Seit dem 4. Februar 2008 müssen dieselbetriebene LKW von über 12 Tonnen die Euro-III-Norm für Partikelemissionen erfüllen. Hierzu gehören schwere dieselbetriebene Fahrzeuge von über 12 Tonnen Gesamtgewicht, inkl. LKW, Wohnmobile, motorisierte Pferdetransporter und andere Spezialfahrzeuge. Busse, Reisebusse und leichte LKW Ab dem 7. Juli 2008 erhält die Euro-III-Norm für Partikelemissionen auch für dieselbetriebene Fahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen Gesamtgewicht Geltung, inkl. für LKW, Wohnmobile, motorisierte Pferdetransporter und andere Spezialfahrzeuge. Die Emissionsnorm gilt dann auch für Busse, Reisebusse und große Minibusse, die definiert sind als: dieselbetriebene Personenbeförderungsfahrzeuge mit neun oder mehr Sitzen, die ein Gesamtgewicht von 5 Tonnen übersteigen. Ab Oktober 2010 wird die Euro-III-Norm für Partikelemissionen auch für dieselbetriebene Fahrzeuge zwischen 1,205 Tonnen Leergewicht und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie für Wohnmobile zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht verpflichtend. Daneben erhält sie auch Geltung für Minibusse, die definiert sind als: dieselbetriebene Personenbeförderungsfahrzeuge von unter 5 Tonnen Gesamtgewicht mit neun oder mehr Sitzen. Ab Januar 2012 werden alle dieselbetriebenen LKW, Busse und Reisebusse die Euro-IV-Norm für Partikelemissionen erfüllen müssen, um die Niedrigemissionszone ohne Zahlung einer Gebühr durchfahren zu dürfen.

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