Neue IDD-Richtlinie im Reiseversicherungsverkauf
 

BUSREISEVERANSTALTER

Neue IDD-Richtlinie im Reiseversicherungsverkauf

Donnerstag, 01.02.2018

Am 23. Februar tritt einen neue Versicherungs-Vertriebslinie in Deutschland in Kraft - das neue Umsetzungsgesetz „Insurance Distribution Directive“, kurz: IDD. Dann gelten neue Prämienobergrenzen für den Reiseversicherungsverkauf durch Bus- und Gruppenreiseveranstalter.
So wird beispielsweise die bisherige Obergrenze bei Einmalversicherungen von 500 Euro pro Tarif auf 200 Euro p.P. herabgesetzt. Darüber gehende Prämien dürfen dann von nebenberuflichen Versicherungsvertreibern (= z.B. Reiseveranstalter) nicht mehr verkauft werden.

Was sich dadurch alles verändert und wie man darauf reagieren kann, darüber informiert Susanne Löbkens (Foto) von der HanseMerkur Reiseversicherung in einem Interview im neuen EuroBus.

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