Neue Stilblüten der EU-Regulierungswut ?
 

VERLAG EUROBUS GMBH

Neue Stilblüten der EU-Regulierungswut ?

Dienstag, 02.12.2008

(lop) Die Brüsseler Gesetzesbehörde will diese Woche eine neue Verordnung über die Fahrgastrechte im Busverkehr verabschieden. Danach sollen Busgäste mehr Rechte bekommen, wie in der Tagespresse heute berichtet wird. Wenn ein Bus ausfällt, der Fahrgast keine Alternative akzeptiert oder sich die Fahrt mehr als zwei Stunden verspäten sollte, muss der Unternehmer den vollen Fahrpreis zurück zahlen. Schön und gut, sagt sich der Zeitungsleser. Doch worauf trifft dies in der Praxis zu ? Im ÖPNV in deutschen Städten wird man kaum zwei Stunden auf den nächsten Bus auf der Linie 1 warten müssen. Die Frequenzen sind zu dicht. Im Reiseverkehr werden Unternehmer schon Tage vorher ihren Kunden Bescheid geben, ob eine Fahrt stattfinden kann oder nicht. Und der Intercity-Verkehr per Bus, auf den dies am ehesten zutreffen könnte, ist in Deutschland kaum existent. Also voll ins Leere geschossen? Nicht ganz. Denn es bleibt der Passus, „dass Fahrgäste, die einen Unfall erleiden, Anspruch haben auf Vorauszahlungen, um wirtschaftliche Schwierigkeiten zu vermeiden.“ Auch die Abwicklung von Beschwerden soll verbessert werden. Um die neu geplanten Fahrgastrechte durchzusetzen, müssen erst einmal „nationale Durchsetzungsstellen“ benannt werden, bei denen sich die Fahrgäste beschweren können.

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