Vor dem Hintergrund der aktuellen Havarie des Kreuzfahrtschiffs vor der italienischen Küste hat EuroBus nachgefragt: Wäre ein Busunternehmen, das eine Kreuzfahrt bei der Reederei an Endkunden verkauft hätte, haftungspflichtig? RDA-Rechtsexpertin Brigitte Bech-Schröder auf Anfrage von EuroBus dazu: „Ja, wenn die Kreuzfahrt unter dem Namen des Busunternehmens an den Endkunden verkauft worden ist!“ Da dies in der Regel in der Branche der Fall ist, trete das Busunternehmen nicht als Vermittler von Leistungen einer Reederei auf, sondern im Außenverhältnis zum Kunden im Sinne des Pauschalreiserechts als Veranstalter, der auch die Busanreise durchführt und alles als Paket verkauft hat. Die Folgen: Der Reisepreis wäre dem Kunden voll zu entrichten, ebenso noch einmal nach gängiger Rechtsprechung die gleiche Summe für „vertane Urlaubstage“ – so der Terminus. Über Gepäckschäden (bis zum dreifachen Reisepreis) ließe sich infolge des eventuell schuldhaften Verhaltens des Kapitäns in diesem Falle streiten, wohl auch über Körperschäden. Im konkreten Fall habe sich noch kein RDA-Mitglied als betroffener Reiseveranstalter gemeldet, so Bech-Schröder. Mehr Infos dazu: www.rda.de