(lop) Die Ausgleichszahlungen für rabattierte Schülerbeförderungstickets waren bisher ein wichtiges Standbein für ÖPNV betreibende Busunternehmen. Diese im Paragraphen 45a geregelten Vergütungen sollen ab 1.1. 2017 nur noch direkt den Aufgabenträgern unterstellt werden.
Während man in Baden-Württemberg zu einem Konsens gekommen ist und diese Mittel künftig auf dem Weg einer “allgemeinen Vorschrift“ an die Busunternehmen weitergegeben werden müssen, sieht man speziell in Niedersachsen die akute Gefahr, dass diese Finanzquelle durch die Kommunalisierung versiegen könnte und wehrt sich jetzt mit ener Beschwerde bei der EU-Kommission.
“Sollten diese wichtigen Mittel kommunalisiert werden, wird dies den Busunternehmen richtig weh tun“, riet Dr. Witgar Weber (Foto) Geschäftsführer des baden-württembergischen Landesverbands WBO den Niedersachsen, dem Beispiel des WBO zu folgen.
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