Nach den Beratungen von Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsident/innen zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie, teilte der RDA mit, dass – wie von RDA, BTW, DEHOGA, DRV, DTV, IHA und EVVC gefordert – die Überbrückungshilfe und die Kurzarbeitsregelungen verlängert werden.
Einen erneuten Lockdown solle es der MPK nach im Herbst nicht geben, stattdessen solle die 3G-Nachweispflicht (Geimpft/Getestet/Genesen) für die Inanspruchnahme solcher Angebote wie Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen und touristischer Beherbergungen gelten.
Die Umsetzung bleibe den Ländern überlassen, solle aber bis zum 23. August geschehen. Den Ländern stehe offen, ob sie die 3G-Nachweispflicht bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 aussetzen. Das Angebot der kostenlosen Bürgertests wird am 11. Oktober beendet, ausgenommen für Personen, die nicht geimpft werden können und/oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren).
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