Das Bundesfinanzministerium hat auf Initiative der im Bundestag vertretenen Parteien ein Gutachten zur Prüfung der ermäßigten Umsatzsteuersätze in Auftrag gegeben. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme von Lebensmitteln zukünftig alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen dem Regelsatz unterworfen werden sollten – auch der Bus-ÖPNV. Obwohl die Gutachter für den Personennahverkehr – im Gegensatz zu anderen privilegierten Leistungen - einen Rechtfertigungsgrund für die Steuersatzermäßigung feststellen, setzen sie auch den reduzierten Steuersatz für den ÖPNV und Schulbusverkehr auf die Streichliste. Der LBO warnt vor diesen Plänen: „Die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Nahverkehrsleistungen von 7 auf 19 Prozent würde die Fahrpreise unmittelbar um 12 Prozent verteuern und sozial schwächere Bevölkerungsgruppen auf das Abstellgleis stellen“ mahnt LBO-Präsident Heino Brodschelm. Seit Jahrzehnten werden Personenbeförderungsleistungen verkehrsträgerübergreifend nicht nur aus verkehrs- und umweltpolitischen sondern auch aus sozialen Gründen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent besteuert. „Auch für einkommensschwache Haushalte muss Bus- und Bahnfahren bezahlbar bleiben. Gerade Schüler, Studenten, ältere Menschen und Familien mit Kindern brauchen ein ausreichendes Nahverkehrsangebot zu sozialverträglichen Preisen“ mahnt LBO-Präsident Heino Brodschelm.