Im „Winterreifen-Streit“ Eberhardt erfolgreich
 

VERLAG EUROBUS GMBH

Im „Winterreifen-Streit“ Eberhardt erfolgreich

Dienstag, 19.10.2010

Calw. Das Amtsgericht Calw hat in einem Bußgeldverfahren gestützt auf ein DEKRA-Gutachten die gängige Praxis bestätigt, auf der Lenkachse wintertaugliche Reifen ohne „M+S“-Kennzeichnung einzusetzen. Darüber freut sich nicht nur der WBO, der sein Mitglied tatkräftig unterstützt hatte. Es geschah im Winter 2008/2009. Bei einer regionalen Schwerpunktaktion durch die Verkehrspolizei im nördlichen Schwarzwald wurde bei einem Linienbus der Firma Eber-hardt-Reisen eine scheinbar falsche und unzulässige Bereifung festgestellt. Die Reifen der hinteren Antriebsachse trugen die Aufschrift „Snow“, auf der Vorderachse fehlte eine solche Kennzeichnung als spezieller Winterreifen. Hier hätten Reifen mit dem Vermerk „M+S“ aufgezogen sein müssen. So die Polizei und das Landratsamt, das einen Bußgeldbescheid über 800,- Euro erließ. Dagegen wandte sich das Unternehmen – unterstützt von seinem Verband WBO, auch weil die Angelegenheit in den Medien große Resonanz gefunden hatte. Das Amtsgericht Calw holte ein Sachverständigengutachten ein und sprach den Unternehmer jetzt nach eineinhalb Jahren frei. „Gesetzliche Vorgaben, was ein ‚Winterreifen’ für Eigenschaften haben muss, existieren nicht. Somit sind für die Einstufung, ob ein Reifen als wintergeeignet anzusehen ist oder nicht, primär dessen Eigenschaften und die Einstufung vom Reifenhersteller anzusehen.“, lautet das Fazit des Gutachtens der DEKRA Automobil GmbH, Fachbereich Gutachten vom 15. März 2010. Dies bestätigt nichts anderes als die gängige Praxis, auch laut Hersteller wintertaugliche Reifen ohne „M+S“ oder Schneeflockensymbol auf der Vorderachse aufzuziehen, wenn dies den objektiven Fahreigenschaften und dem subjektiven Sicherheitsgefühl des Bus-fahrers zuträglich ist. Unter den in Mitteleuropa üblicherweise herrschenden winterlichen Witterungsbedingungen ist es somit ordnungsgemäß, ganzjährig mit laut Herstelleranga-ben wintertauglichen Reifen zu fahren. Dies widerspricht nicht der Rechts- und Gesetzeslage, wie nun durch das Amtsgericht Calw ausdrücklich bestätigt wurde. „Es ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch tatsächlich erwiesen, dass ein Aufdruck wie „M+S“ oder ein Schneeflockensymbol einem Bus ein sichereres Fahrverhalten im Winter gibt. Im Gegenteil: Unsere Fahrer im Linienverkehr berichten von Rumpeln und unsicherem Lenkverhalten bei so genannten reinen Winterreifen gegenüber wintertaugli-chen Ganzjahresreifen.“, so Richard Eberhardt, Geschäftsführer des nun vor Gericht erfolgreichen Busunternehmens Eberhardt-Reisen in Engelsbrand bei Pforzheim.

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